Plakatierungsantrag
Allgemeine Informationen
Das Plakatieren in der Gemeinde Fürstenstein ist grundsätzlich innerhalb der geschlossenen Ortsteile Fürstenstein, Nammering und Oberpolling zulässig. Jedoch unter der Bedingung, dass die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum verkehrssicher angebracht werden. D. h. die Sicht auf Verkehrszeichen, insbesondere im Bereich des Kreisverkehrs, darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt werden. Auch darf die Plakatierung die Fußgänger am Straßenrand bzw. auf Gehwegen und den Winterdienst nicht behindern.
Plakate für Veranstaltungen
Plakate für Veranstaltungen dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin angebracht werden. Diese sind spätestens zwei Wochen nach dem Termin wieder zu entfernen.
Plakate für Wahlwerbung
Die Wahlkampfplakate für Wahlen (Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl etc.) und Volksentscheide dürfen im Gemeindegebiet Fürstenstein sechs Wochen vor dem Wahlereignis angebracht werden. Spätestens zwei Wochen nach dem Wahlereignis müssen die Plakate wieder entfernt werden.
Sollten die im Sachverhalt geschilderten Bedingungen nicht beachtet werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Plakate im Rahmen einer Ersatzmaßnahme kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt werden.
Ein gesonderter Plakatierungsantrag ist nicht notwendig.
Ansprechpartner
HauptverwaltungVilshofener Straße 9
94538 Fürstenstein
Tobias Klessinger
Zimmer 13 / OG
Vilshofener Str. 9
94538 Fürstenstein
(08504) 915523
(08504) 915543