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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Vergabe der Flohmärkte zum Pfingstkirta für drei Jahre

Fürstenstein, den 10. 10. 2024

In der Gemeinde Fürstenstein findet traditionell der Pfingstkirta statt. Ergänzend zum Kirta wird bereits seit vielen Jahren ein angebotsreicher Flohmarkt veranstaltet.

Traditionell besuchen den Kirta und Flohmarkt mehrere tausend Besucherinnen und Besucher.

 

Die Gemeinde Fürstenstein ist bestrebt, den Flohmarkt durch einen externen Anbieter durchführen zu lassen, der gleichzeitig auch Veranstalter dieses Flohmarktes ist. Der Veranstalter sichert der Gemeinde ein vielseitiges Flohmarktangebot zu, ist Ansprechpartner für die Standinhaber, übernimmt die Einteilung der Stände und vereinnahmt die Standgebühren in seinem Namen. Damit muss der Betreiber sämtliche Leistungen selbst bzw. mit seiner Firma erbringen. Die Einbeziehung eines Subunternehmers ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Fürstenstein möglich. Der Gemeinde Fürstenstein ist daran gelegen, dass die Eigenart als traditioneller Kirta mit Flohmarkt bewahrt bleibt. Deshalb sind auf dem Flohmarkt ausschließlich Flohmarktstände zugelassen, die nicht mit dem Kirtaangebot (Verpflegung und Neuwaren) konkurrieren. Die Organisation des Kirtas obliegt weiterhin der Gemeinde Fürstenstein. Die Flohmarktfläche von rund 2.000 qm, welche sich größtenteils auf Privatgrund befindet, wird zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde sichert die Durchführung und eine angemessene Bewerbung des Kirtas mit Flohmarkt in den gemeindlichen und regionalen Medien sowie der Tagespresse zu.

 

Die zu vergebenden Flohmärkte in den nächsten drei Jahren finden an folgenden Tagen statt:

 

• Pfingstkirta 2025 mit Flohmarkt am Pfingstmontag, den 09.06.2025

• Pfingstkirta 2026 mit Flohmarkt am Pfingstmontag, den 25.05.2026

• Pfingstkirta 2027 mit Flohmarkt am Pfingstmontag, den 17.05.2027

 

Sie sind an der Durchführung des Flohmarktes interessiert? Bitte geben Sie bis zum 08. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Fürstenstein, Marktwesen, Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein, Ihr schriftliches Pachtangebot für die Durchführung der o.g. Flohmärkte ab. Sollten Umstände eintreten, die die Gemeinde nicht zu verantworten hat und die eine Durchführung des Flohmarkts unmöglich machen, können gegenüber der Gemeinde keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Nähere Infos erhalten Sie bei Nicole Willmerdinger von der Gemeindeverwaltung (Tel.08504/9155-17). Über die Vergabe zur Durchführung des Flohmarktes entscheidet der Gemeinderat.